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   BVerwG, 28.04.1964 - I C 121.61   

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https://dejure.org/1964,2397
BVerwG, 28.04.1964 - I C 121.61 (https://dejure.org/1964,2397)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1964 - I C 121.61 (https://dejure.org/1964,2397)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1964 - I C 121.61 (https://dejure.org/1964,2397)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1964 - I C 121.61
    Das Berufungsgericht hat zutreffend geprüft, ob die Hütte des Klägers mit dem materiellen Baurecht übereinstimmt, das im Zeitpunkt ihrer Errichtung gegolten hat oder danach in Kraft getreten ist (BVerwGE 3, 351 [353 f.]; 5, 351).
  • BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56

    Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1964 - I C 121.61
    Das Berufungsgericht hat zutreffend geprüft, ob die Hütte des Klägers mit dem materiellen Baurecht übereinstimmt, das im Zeitpunkt ihrer Errichtung gegolten hat oder danach in Kraft getreten ist (BVerwGE 3, 351 [353 f.]; 5, 351).
  • BVerwG, 25.10.1956 - I C 119.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1964 - I C 121.61
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 4, 124 [BVerwG 25.10.1956 - I C 119/56] [126]) bezweckte § 3 BauRegVO nicht, die Errichtung von Bauten in der freien Landschaft überhaupt zu unterbinden, sondern sollte dazu beitragen, den Charakter der Außengebiete nach Möglichkeit zu erhalten.
  • BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1964 - I C 121.61
    Darüber hinaus haben der VI. Senat (Beschluß vom 3. Oktober 1961, BVerwGE 13, 94; Beschluß vom 31. Januar 1962, Buchholz BVerwG 310, § 82 VwGO Nr. 4) und der II. Senat (Beschluß vom 20. März 1962, Buchholz BVerwG 310, § 82 VwGO Nr. 5) die Ansicht vertreten, der Berufungskläger könne auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist den versäumten Antrag innerhalb der vom Vorsitzenden des Berufungsgerichts gesetzten Frist nachholen.
  • BVerwG, 07.10.1966 - IV B 128.65

    Rechtsmittel

    In die gleiche Richtung geht seine Stellungnahme zum Merkmal der unwirtschaftlichen Aufwendungen im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG (BVerwG I C 110.62, Urteil vom 2. Juli 1963, S. 9; BVerwG I C 121.61, Urteil vom 28. April 1964, S. 9 f.), während er andererseits für die Entscheidung darüber, ob die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist (§ 35 Abs. 3 BBauG), die Berücksichtigung jener.

    Folgewirkungen für zulässig erachtet hat (BVerwG I C 121.61, S. 10).

  • BVerwG, 23.12.1964 - I B 217.64

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsgericht hat deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 121.61 - mit Nachweisen) die Berufung des Beklagten mit Recht als zulässig erachtet.
  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 91.66

    Zulassung der Bebauung eines im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet

    Allerdings ist in diesem Zusammenhang (vgl. Urteile vom 2. Juli 1965 - BVerwG I C 110.62 - und vom 28. April 1964. - BVerwG I C 121.61 -) ausgesprochen worden, daß Erschließungsfolgelasten, die durch die Zulassung, Ausführung und Benutzung 1 Bauten entstehen würden, nicht als rechtlich bedeutsame öffentliche Belange gegenüber einem Vorhaben bewertet werden können, das selbst noch keine unwirtschaftlichen Aufwendungen im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG erfordert.
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